Ist mein Kredit betroffen?

Die Chancen stehen gut: 2 von 3 geprüften Verträgen enthalten unzulässige Vertragsklauseln.

Viele Banken und auch Bausparkassen haben über Jahre hinweg Standardverträge verwendet, die Klauseln enthielten, die der Oberste Gerichtshof (OGH) teilweise gekippt hat. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Kredit noch läuft oder bereits zurückgezahlt ist.

Wie berichtet aus

Die Presse
Der Standard
ORF
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Der Zeitraum

Ihr Kreditvertrag wurde nach dem 01.01.1996 abgeschlossen? Hinweis: Auch bereits abbezahlte oder umgeschuldete Kredite können rückwirkend geprüft werden (Verjährungsfristen beachten wir für Sie).

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Die Kreditart

Betroffen sind vor allem:
Konsumkredite (Privatkredite)
Wohnbaukredite (Hypotheken)
KFZ-Leasing & Finanzierungen
Girokonten (Überziehungsrahmen)
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Die Klauseln

 Ihr Vertrag enthielt Bearbeitungsgebühren (oft 1–4% der Summe) oder variable Zinsen? Dann haben Sie fast sicher zu viel bezahlt.

Diese 3 Fehler machen Banken am häufigsten

1. Unzulässige Bearbeitungsgebühren 

Einige Banken haben oft pauschale Gebühren verlangt, ohne dafür eine echte Gegenleistung zu erbringen. Der OGH hat entschieden: Diese Gebühren sind oft rechtswidrig und müssen zurückgezahlt werden – plus 4% Zinsen!

2. Falsche Zinsanpassungen (Zinsgleitklauseln) 

Bei Krediten mit variablen Zinsen haben Banken oft die Zinsen erhöht, wenn der Leitzins stieg, aber nicht gesenkt, wenn er fiel. Diese Differenz kann Ihnen zustehen.

3. Unterschlagene Negativzinsen 

Als der EURIBOR (Leitzins) ins Minus rutschte, haben einige Banken bei 0% eine künstliche Grenze eingezogen („Zinsuntergrenze“). Auch das war in vielen Fällen unzulässig.

Betroffene Institute in Österreich

Unsere Erfahrungen und aktuelle Urteile zeigen Unregelmäßigkeiten bei Verträgen verschiedener Banken oder Bausparkassen. Prüfen Sie Ihren Vertrag bei nachstehenden Instituten:

  • Raiffeisenbanken / Raiffeisenlandesbanken

  • Bank Austria (UniCredit)

  • Erste Bank & Sparkassen

  • BAWAG P.S.K. / easybank

  • Volksbanken

  • Santander Consumer Bank

  • Wüstenrot Bausparkasse

Ihre Bank oder Bausparkasse ist nicht dabei? Kein Problem. Die Rechtslage gilt für alle Kreditinstitute in Österreich. Wir können Ihren Vertrag für Sie von unseren spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen.

Mein Kredit ist schon abbezahlt. Lohnt sich das noch?

Ansprüche verjähren nicht sofort mit der Rückzahlung. Oft können wir bis zu 30 Jahre zurückblicken, abhängig von der Art der Klausel (z.B. bei missbräuchlichen Klauseln). Ein Check lohnt sich immer.

Auch Firmenkredite und Kredite von Unternehmern können von unzulässigen Kredit-Bearbeitungsgebühren betroffen sein. Zwar kommt oft nicht das Konsumentenschutzgesetz (KschG) zur Anwendung, eine Klausel kann aber trotzdem gröblich benachteiligend sein und Ihnen die Möglichkeit eröffnen, die unzulässigen Kreditgebühren von der Bank zurückzufordern.

Unsicherheit beenden. Geld zurückholen.

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