Wie viel schuldet Ihnen die Bank?
Ermitteln Sie unverbindlich Ihren potenziellen Rückzahlungsanspruch inkl. Zinsen. Basierend auf aktuellen OGH-Urteilen zu unzulässigen Bearbeitungsgebühren.
So setzt sich Ihre Summe zusammen
Viele Kreditnehmer unterschätzen ihren Anspruch. Es geht nicht nur um die einmalige Bearbeitungsgebühr von damals. Das Gesetz ist hier sehr streng zu Banken:
Die Gebühr selbst: Banken haben oft 1% bis 4% der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Diese Klauseln sind oft unwirksam.
Der Zins-Effekt (Ihr Bonus): Da die Bank das Geld unrechtmäßig einbehalten hat, muss sie es verzinsen. Und zwar mit 4% gesetzlichen Zinsen – rückwirkend ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung!
Beispiel: Bei einem Kredit über 50.000 € aus dem Jahr 2015 summiert sich der Anspruch durch die Zinsen oft auf über 2.000 €
So einfach funktioniert's
1. Daten eingeben
Schieben Sie den Regler auf Ihre ungefähre Kreditsumme. Ein genauer Cent-Betrag ist noch nicht nötig.
2. Ergebnis sehen
Der Rechner zeigt Ihnen sofort, welches Potenzial in Ihrem Vertrag schlummert.
3. Kostenlos prüfen
Klicken Sie auf „Einfordern“, um unseren Experten eine kostenlose Detailprüfung zu beauftragen.
Hinweis zur Berechnung: Dieser Rechner dient einer ersten Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Das Ergebnis basiert auf typischen Durchschnittswerten (z.B. 3% Bearbeitungsgebühr) und der gesetzlichen Verzinsung. Der tatsächliche Anspruch kann je nach individuellem Vertrag und Bank variieren.
Woher weiß ich meine ursprüngliche Kreditsumme?
Schauen Sie in Ihren Kreditvertrag oder auf den Kontoauszug, auf dem die Auszahlung damals eingegangen ist. Falls Sie die Unterlagen nicht finden: Schätzen Sie den Wert, wir ermitteln den Rest später bei der Bank.
Zählt das auch für aufgestockte Kredite?
Ja. Jede Aufstockung ist meist ein neuer Vertrag oder eine Vertragsänderung, bei der oft erneut Gebühren angefallen sind. Rechnen Sie die Summen einfach zusammen.
Warum bekomme ich 4% Zinsen?
Das ist gesetzlich im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wenn jemand Geld zu Unrecht besitzt (ungerechtfertigte Bereicherung), muss er Nutzungsentgelt zahlen. Das sind derzeit 4% pro Jahr.